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   VG Braunschweig, 03.12.2008 - 2 A 273/07   

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https://dejure.org/2008,36233
VG Braunschweig, 03.12.2008 - 2 A 273/07 (https://dejure.org/2008,36233)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 03.12.2008 - 2 A 273/07 (https://dejure.org/2008,36233)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 2 A 273/07 (https://dejure.org/2008,36233)
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Karlsruhe, 09.07.2010 - 6 K 1566/10

    Landwirtschaftsrecht, Gentechnikrecht - Beseitigung gentechnisch veränderter

    Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Rechtsprechung zu § 3 Nr. 5 GenTG richtet sich die Finalität des Begriffs "gezielt" aber nicht auf das Ausbringen von GVO, sondern allein auf den Vorgang des Ausbringens als solchen, so dass es für die Freisetzung nicht darauf ankommt, ob der Landwirt Kenntnis von dem Vorhandensein von GVO-Verunreinigungen hat (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.02.2008 - 3 MB 51/07 -, LRE 56, 352 = juris Rn. 3; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.03.2008 - 13 ME 11/08 -, juris Rn. 21; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.03.2008 - 3 M 177/07 - VG Schleswig, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 B 33/07 -, juris Rn. 65 ff.; VG Hannover, Urteil vom 01.10.2008 - 11 A 4732/07 -, NuR 2009, 67 = juris Rn. 67; VG Braunschweig, Urteil vom 03.12.2008 - 2 A 273/07 -, ZUR 2009, 213 = juris Rn. 27).

    Mehrere solcher negativer Ergebnisse von verschiedenen Proben erhöhen zwar die Wahrscheinlichkeit, dass die Kontaminationen bezogen auf die gesamte Partie geringfügig sind und nicht an anderer Stelle in höherer Konzentration auftreten; sie widerlegen damit aber nicht die Richtigkeit eines positiven Laborergebnisses (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 03.12.2008, a.a.O., juris Rn. 28).

    Soweit es Fehler des Laborpersonals oder fehlerhafte Gerätschaften betrifft, kann eine Zweitbegutachtung desselben Probenmaterials durch ein anderes Labor dazu beitragen, solche Fehler zu erkennen (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 03.12.2008, a.a.O., juris Rn. 28).

    In einem solchen Fall darf vielmehr von dem Nachweis in der Laborprobe auch auf einen Nachweis von GVO in dem freigesetzten Saatgut geschlossen werden (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 03.12.2008, a.a.O., juris Rn. 31).

    Die angeordnete Maßnahme war erforderlich und geeignet, den drohenden Gefahren zu begegnen und angesichts des Gefahrenpotentials, das mit einer unkontrollierten Verbreitung nicht zugelassener GVO einhergeht, auch verhältnismäßig (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 03.12.2008, a.a.O., juris Rn. 32).

  • VG Augsburg, 29.03.2011 - Au 1 K 10.937

    Vernichtung von Maispflanzen der gentechnisch veränderten Linie NK 603; Nachweis

    Wurde die gute wissenschaftliche Praxis aber sowohl bei der Probenziehung als auch bei der Analyse selbst eingehalten, reicht dies zum Nachweis einer Verunreinigung des Saatguts mit GVO aus (für das hier in Frage stehende Saatgut bereits VG Karlsruhe vom 9.7.2010 Az. 6 K 1566/10 - RdNrn. 15 ff.; VG Würzburg vom 13.7.2010 W 6 S 10.606 S. 11 des BA; für vergleichbare Konstellationen VG Braunschweig vom 3.12.2008 Az. 2 A 273/07 - RdNrn. 28 ff.; VG Hannover vom 1.10.2008 Az. 11 A 4732/07 - RdNrn. 28 ff.; VG Schleswig-Holstein vom 7.11.2007 Az. 1 B 33/07 - RdNrn. 78 ff.).

    Denn liegt der GVO-Anteil im Saatgut wie im vorliegenden Fall bei unter 0, 1 %, vermag eine negative Zweitprobe schon aus statistischen Gründen und darüber hinaus wegen der Möglichkeit einer ungleichmäßigen Verteilung der gentechnisch veränderten Körner eine positive Erstprobe nicht in Zweifel zu ziehen (vgl. S. 10 des o. g. Saatgut-Konzepts der LAG sowie HessVGH vom 19.1.2011, a. a. O., S. 20 f. des UA; VG Karlsruhe vom 9.7.2010, a. a. O., RdNr. 17; VG Würzburg vom 13.7.2010, a. a. O., S. 11 des BA; für vergleichbare Konstellationen VG Braunschweig vom 3.12.2008, a. a. O., RdNr. 28; VG Hannover vom 1.10.2008, a. a. O., RdNrn. 59 ff.; VG Schleswig-Holstein vom 7.11.2007, a. a. O., RdNrn. 82 ff.).

    Die Kammer folgt dabei allerdings nicht der in der Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung, der Nachweis von Verunreinigungen der Gesamtcharge beim Hersteller reiche bereits aus, die Verunreinigung einer jeden Teilcharge nachzuweisen, weil "eine vollständige Begutachtung des gesamten Materials mit den heute zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten ausgeschlossen ist, [und] es unvermeidbar im Ungewissen [bleibe], ob und in welchem Maß eine Partie Saatgut im Übrigen belastet ist" (so aber etwa VG Braunschweig vom 3.12.2008, a. a. O., RdNr. 31).

    Im Anschluss an Mecklenburg (Zur Störfallbewältigung im Gentechnikrecht, NuR 2006, 229 ) hat die Rechtsprechung in der Folge über längere Zeit die Auffassung vertreten, es handle sich um eine Freisetzung im Sinne von § 3 Nr. 5 GenTG (vgl. VG Schleswig-Holstein vom 7.11.2007, a. a. O., RdNrn. 63 ff.; VG Braunschweig vom 3.12.2008, a. a. O., RdNr. 27; VG Hannover vom 1.10.2008, a. a. O., RdNrn. 65 ff.; VG Karlsruhe vom 9.7.2010, a. a. O., RdNr. 20; zustimmend Schröder, Gentechnik im Saatgut - ein wiederkehrendes Problem, NuR 2010, 770 ).

  • VGH Hessen, 19.01.2011 - 6 A 400/10

    Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen

    Dieser Behauptung ist der Beklagte nicht entgegengetreten, sondern hat sinngemäß ausgeführt, bei Vorlage vergleichbarer Umstände in gleicher Weise handeln zu wollen (zur Bejahung der Wiederholungsgefahr in vergleichbaren Fällen vgl. VG Hannover, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 11 A 4732/07 -, NuR 2009, 67; VG Braunschweig, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 A 273/07 - ZUR 2009, 213; VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2009 - 1 A 171/07 - VG Saarland, Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 K 8/08 -, juris).

    Erweist sich dabei die Beschaffenheit oder die Eigenschaft der Probe als problematisch - hier mit Samen gentechnisch veränderter Pflanzen durchsetzt -, wird im Regelfall die Übertragung der Ergebnisse auf die Gesamtmenge zulässig sein (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 3. Dezember 2008, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.01.2014 - 13 LC 101/12

    Rechtmäßigkeit einer Vernichtungsanordnung bei Vorliegen einer gentechnischen

    Denn eine vollständige Begutachtung des gesamten Materials ist mit den heute zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten ausgeschlossen, und es bleibt unvermeidbar im Ungewissen, ob und in welchem Maß eine Partie Saatgut über die Stichprobe hinaus belastet ist (so VG Braunschweig, Urt. v. 3. Dezember 2008 - 2 A 273/07 -, juris, Rdnr. 31; a.A. VG Augsburg, Urt. v. 29 März 2011 - 1 K 10.937 -, Rdnr. 34).
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